1. urheberrechte und nutzungsrechte
2. dauer des vertragsverhältnisses
3. vergütung
4. zahlungsverzug
5. rückvergütung
6. sonderleistungen, neben- und reisekosten
7. eigentumsvorbehalt
8. korrektur, produktionsüberwachung und belegexemplare
9. pflichten des auftraggebers
10. haftung
11. gestaltungsfreiheit und vorlagen
12. datenschutz
13. schlussbestimmungen
1. urheberrechte und nutzungsrechte
1. jeder erteilte auftrag ist ein urheberwerkvertrag, der auf die einräumung von nutzungsrechten an den werkleistungen gerichtet ist.
2. die entwürfe und fertigen arbeiten dürfen ohne ausdrückliche einwilligung weder im original noch bei evtl. reproduktion verändert werden. jede nachahmung - auch von teilen - ist unzulässig. ein verstoß gegen diese bestimmung berechtigt ru-grafik, eine vertragsstrafe in höhe der doppelten vereinbarten vergütung zu verlangen. ist eine vergütung nicht vereinbart, gelten die den honorarempfehlungen des BDG (bund deutscher grafiker) entsprechenden tarife.
3. ru-grafik überträgt dem auftraggeber die für den jeweiligen zweck erforderlichen nutzungsrechte. soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache nutzungsrecht (bezogen auf die zeitliche, räumliche und inhaltliche nutzung des angebotenen bzw. in auftrag gegebenen werkes) übertragen.
4. eine weitergabe der nutzungrechte an dritte bedarf der schriftlichen vereinbarung.
5. eine weiterverwendung des dem einfachen nutzungsrecht unterliegenden materials bedarf der schriftlichen vereinbarung.
6. jederzeit kann der auftraggeber das uneingeschränkte nutzungsrecht erwerben und hat damit freie hand, weltweit, jederzeit und in jeder Form, das vom besitzer der urheberrechte erstellte material zu verwenden.
7. die kosten des uneingeschränkten nutzungsrechts liegen innerhalb eines ermessensspielraums von 50 - 300% der entwurfskosten: 50% für das lokal agierende ein-personen-unternehmen; 300% für das weltweit repräsentierte großunternehmen.
8. die jeweiligen nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger bezahlung der vergütung an den auftraggeber über.
9. ru-grafik hat das recht, auf den fertiggestellten werken als urheber
genannt zu werden.
2. dauer des vertragsverhältnisses
1. der vertrag gilt als abgeschlossen zum zeitpunkt des erhalts der vom auftraggeber unterschriebenen auftragsbestätigung, die dem jeweils neuesten angebot anhängt, bzw. durch die bezahlung eines vereinbarten ersten abschlags.
2. der vertrag endet mit der erbringung der vereinbarten dienstleistung.
3. liegt ein wichtiger grund vor, so kann ein bestehender vertrag von ru-grafik
jederzeit fristlos gekündigt werden.
3. vergütung
1. vor beginn der arbeiten werden verschiedene stundensätze für die jeweiligen leistungen wie beratung, konzeption, grafikerstellungm etc. vereinbart. dieser betrag liegt auch allen festpreis-kalkulationen zugrunde.
2. die vergütungen sind nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3. die rechungsstellung erfolgt nach erbringung der vereinbarten leistung. sind bei auftragserteilung abschlagszahlungen vereinbart, so erfolgt die rechnungsstellung zu den dort vereinbarten terminen. die zahlung des rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 tagen nach zugang der rechnung ohne abzug zu erfolgen.
4. gelieferte ware bleibt bis zur vollständigen zahlung des kaufpreises eigentum von ralf ullrich. macht ein kunde geltend, daß ihm berechnete gebühren nicht von ihm oder dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
5. die anfertigung von konzepten und entwürfen und sämtliche
sonstigen tätigkeiten, die ralf ullrich für den auftraggeber erbringt,
sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. zahlungsverzug
1. zahlungsverzug des kunden berechtigt, nach schriftlicher verständigung bis zur vollständigen bezahlung, die leistungen einzustellen. der kunde bleibt in diesem fall verpflichtet, die geschuldeten entgelte zu zahlen. zahlungsverzug berechtig taußerdem, sämtliche daraus entstehende spesen und kosten, auch kosten des notwendigen einschreitens von anwälten oder inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden zeitpunkt an zinsen in höhe von 6% des verrechneten betrages zu berechnen.
2. kommt der kunde nach zweimaliger zugesendeter mahnung seinen zahlungsverpflichtungen
nicht nach, so kann das vertragsverhältnis ohne einhaltung einer frist
gekündigt werden. die geltendmachung weiterer ansprüche wegen
zahlungsverzuges bleiben vorbehalten.
5. rückvergütung
1. gegen ansprüche kann der kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten ansprüchen aufrechnen.
2. liefer- und leistungsverzögerungen aufgrund höherer gewalt
und aufgrund von ereignissen, die ru-grafik die leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der ausfall
von kommunikationsnetzen und gateways anderer betreiber, störungen
im bereich der dienste der telefongesellschaften usw., hat ru-grafik auch
bei verbindlich vereinbarten fristen und terminen nicht zu verantworten.
diese berechtigen ru-grafik, die lieferung bzw. leistung um die dauer der
verzögerung hinauszuschieben.
6. sonderleistungen, neben- und reisekosten
1. sonderleistungen wie nachträgliche umarbeitung und änderung von internetseiten, illustrationen, konzepten oder designarbeiten können entsprechend des zusätzlichen zeitaufwandes gesondert berechnet werden.
2. ru-grafik ist berechtigt, die zur auftragserfüllung notwendigen fremdleistungen im namen und für Rechnung des auftraggebers zu bestellen. der auftraggeber verpflichtet sich eine entsprechende vollmacht zu erteilen.
3. soweit im einzelfall verträge über fremdleistungen im namen und für rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der auftraggeber, ru-grafik im innenverhältnis von sämtlichen verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem vertragsabschluß ergeben. dazu gehört insbesondere die übernahme der kosten.
4. kostenlos angebotene dienste und leistungen können jederzeit auch
ohne vorankündigung eingestellt werden. ein minderungs-, erstattungs-
oder schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
7. eigentumsvorbehalt
1. an entwürfen und reinausführungen werden nur nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch eigentumsrechte übertragen.
2. die originale sind daher nach abschluß des jeweiligen projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. bei beschädigung oder verlust hat der auftraggeber die kosten zu ersetzen, die zur wiederherstellung der originale notwendig sind.
3. die versendung von arbeiten und vorlagen erfolgt auf gefahr und für rechnung des auftraggebers.
4. ru-grafik ist nicht verpflichtet, dateien oder layouts, die im computer
erstellt wurden, an den auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich
vereinbart wurde oder teil eines auftrags ist. wünscht der auftraggeber
die herausgabe von computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und
zu vergüten. sind dem auftraggeber computerdateien zur verfügung
gestellt worden, dürfen diese nur mit vorheriger zustimmung von ru-grafik
geändert werden.
8. korrektur, produktionsüberwachung und belegexemplare
1. die produktionsüberwachung erfolgt nur aufgrund besonderer vereinbarung. bei der übernahme der produktionsüberwachung ist ru-grafik berechtigt, nach eigenem ermessen die notwendigen entscheidungen zu treffen und entsprechende anweisungen zu geben. ru-grafik haftet nur bei eigenem verschulden und nur für vorsatz und grobe fahrlässigkeit.
2. von allen vervielfältigten arbeiten hat ru-grafik einen anspruch
auf 5 bis 10 einwandfreie, unentgeltliche belege und ist berechtigt, diese
muster zum zwecke der eigenwerbung zu verwenden. ebenso ist ru-grafik berechtigt,
fertiggestellte internetseiten als referenz zu benutzen.
9. pflichten des auftraggebers
der kunde verpflichtet sich,
1. die für die erstellung oder änderung der print-erzeugnisse oder internetseiten erforderlichen unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen vereinbarungen zur verfügung zu stellen und bei rückfragen kurzfristig auskunft zu erteilen.
2. die vereinbarten abgabe- und redaktionsschlusstermine sind einzuhalten. verzögert sich die durchführung des auftrags aus gründen, die der auftraggeber zu vertreten hat, so ist ru-grafik berechtigt, pro vollendetem monat der verzögerung 5% des durch angebot und auftrag vereinbarten gesamtvolumens auf die endabrechnung aufzuschlagen. bei vorsatz oder grober fahrlässigkeit kann ralf ullrich auch schadensersatzansprüche geltend machen.
3. es ist mitzuteilen, mit hilfe welcher technischer ausstattung er die dienste von ru-grafik verwenden wird.
4. die installation technischer einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies für die nutzung der dienste erforderlich ist.
5. die zugriffsmöglichkeit auf auf dienste von ru-grafik nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige handlungen zu unterlassen. dazu gehört auch die vom kunden zu treffende vorsorge, daß durch nutzung der bereitgestellten dienste keine verstöße gegen schutzgesetze zugunsten dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche bestimmungen erfolgen. der inhalt der kunden-internetseiten muß mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie eu-recht in einklang stehen. er darf keine pornographischen darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche bestandteile aufweisen. informationen, die illegale aktivitäten unterstützen, sowie links zu servern mit pornographischen inhalten sind verboten.
6. erkennbare störungen, mängel oder schäden unverzüglich anzuzeigen.
7. im rahmen des zumutbaren alle maßnahmen zu treffen, die eine feststellung der mängel oder schäden und ihrer ursachen ermöglichen oder die beseitigung der störung erleichtern und beschleunigen.
8. hebung der festgestellten störungen entstandenen aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der prüfung herausstellt, daß eine störung außerhalb des verantwortungsbereichs von ru-grafik vorlag.
9. verstößt der kunde gegen eine oder mehrere der oben genannten
pflichten, ist ru-grafik berechtigt, das vertragsverhältnis ohne einhaltung
einer frist zu kündigen.
10. haftung
1. ru-grafik verpflichtet sich, jeden auftrag mit größtmöglicher sorgfalt auszuführen. haftung nur für enstandene schäden nur bei vorsatz und grober fahrlässigkeit. ein über den materialwert hinausgehender schadenersatz ist ausgeschlossen.
2. mit der genehmigung von entwürfen, reinzeichnungen oder internetseiten durch den auftraggeber übernimmt dieser die verantwortung für die richtigkeit von texten und bildern.
3. für die vom auftraggeber freigegebenen entwürfe, texte und reinausführungen entfällt jede haftung.
4. für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche zulässigkeit und eintragungsfähigkeit haftet ru-grafik nicht.
5. beanstandungen gleich welcher art sind innerhalb von 14 tagen nach ablieferung
des werks schriftlich bei ralf ullrich geltend zu machen. danach gilt das
werk als mangelfrei angenommen.
11. gestaltungsfreiheit und vorlagen
1. im rahmen des auftrags besteht gestaltungsfreiheit. reklamationen hinsichtlich der künstlerischen gestaltung sind ausgeschlossen. wünscht der auftraggeber während oder nach der produktion änderungen, so hat er die mehrkosten zu tragen. ru-grafik behält den vergütungsanspruch für bereits begonnene arbeiten.
2. der auftraggeber versichert, daß er zur verwendung aller an ru-grafik
übergebenen vorlagen berechtigt ist. sollte er entgegen dieser versicherung
nicht zur verwendung berechtigt sein, stellt der auftraggeber ralf ullrich
von allen ersatzansprüchen dritter frei.
12. datenschutz
1. die unterbreiteten informationen gelten als nicht vertraulich. vertrauliche informationen sollten im interesse des auftraggebers ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
2. soweit nicht schriftlich vereinbart, können informationen über
den auftraggeber dritten zugänglich gemacht werden. dies gilt insbesondere
für die übermittlung von daten, die für die anmeldung einer
domain notwendig ist.
13. schlussbestimmungen
1. verträge und deren änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. erfüllungsort ist kassel.
3. die unwirksamkeit einer der vorstehenden bedingungen berührt die geltung der übrigen bestimmungen nicht.
4. es gilt das recht der bundesrepublik deutschland.